Das Übergabeprotokoll
Ist der Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben, kann der Termin für die Wohnungs- und Schlüsselübergabe stattfinden. Folgende Punkte sollten Sie im Übergabeprotokoll festhalten:
- Zählerstände für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme
- Zahl der übergebenen Schlüssel mit Schlüsselnummern
(Wenn Sie eine Wohnung vermieten, müssen Sie dem Mieter grundsätzlich alle Schlüssel aushändigen.) - Bestehende Mängel
(Sie verhindern so spätere Streitigkeiten, wer für den Schaden aufkommen muss.) - Anwesende Personen
- Datum und Uhrzeit
- Das Übergabeprotokoll wird vom Vermieter und vom Mieter unterschrieben.
Wohnung vermieten: Die Sache mit den Schlüsseln
Eine häufige Streitfrage zwischen Mieter und Vermieter befasst sich mit den Wohnungsschlüsseln. Wenn Sie eine Wohnung vermieten, müssen Sie dem Mieter grundsätzlich alle Schlüssel aushändigen. Ohne dessen Wissen dürfen Sie keinen Schlüssel behalten und sich erst recht keinen Zugang zur Wohnung verschaffen. Das wäre nämlich Hausfriedensbruch und berechtigt den Mieter zur fristlosen Kündigung. Sollte der Mieter nachträglich herausfinden, dass Sie noch einen Schlüssel zu seiner Wohnung besitzen, darf er ein neues Türschloss einbauen lassen – und zwar auf Ihre Kosten.
Allerdings können Sie mit dem Mieter vereinbaren, dass Sie für Notfälle einen Schlüssel einbehalten. Diesen dürfen Sie allerdings auch nur im Notfall nutzen. Gleiches gilt übrigens, wenn der Mieter vor Ende des Vertragszeitraums auszieht. Solange der Mietvertrag noch läuft, dürfen Sie die Wohnung nur mit Zustimmung des Mieters betreten. Allerdings haben Sie ein Recht auf Herausgabe aller Wohnungsschlüssel, wenn der Mietvertrag endet, das gilt auch für vom Mieter nachgemachte Schlüssel.